CMS Immobilienservice, Michael Schmitt
Fachausdrücke
- Darlehen
- Das Darlehen bzw. Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag,
durch den einem Darlehensnehmer Geld auf Zeit zum Gebrauch überlassen
wird. Der Darlehensnehmer ist dem Darlehensgeber bei Fälligkeit
verpflichtet, den Nennbetrag der Geldschuld zurückzugeben.
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